Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung bestimmt. Technische Änderungen sind uns auch nach Absendung der Auftragsbestätigung vorbehalten. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Dem Lieferer/Leistendem steht das Recht zu, ganz oder teilweise, vom Vertrag zurückzutreten, im Falle unvorhergesehener Ereignisse. Der Kunden wird unverzüglich in Kenntnis darüber gesetzt. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wir setzten die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit unserer Kunden voraus. Sollen sie sich ändern oder nicht vorhanden sein, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten oder andere Sicherheiten zu verlangen.

Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich 19 % des MwSt. Der Kunde verpflichtet sich zu einer Anzahlung in Höhe von 60 % des Bestell-/Auftragswertes. Weitere Abschlagszahlungen erfolgen nach Absprache. Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen zu leisten und bei Auslieferung getrennt zu berechnen. Der Gesamtbetrag des Auftrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung bzw. Ausführung des Auftrages vollständig zu begleichen. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% (Verbraucher) bzw.8 % (Handelspartner) über dem Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, unbezahlte Ware herauszugeben. Mit der Bearbeitung eines Auftrags wird erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung begonnen.

Die Lieferzeit beginnt mit der Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Besteller, jedoch nicht vor Eingang vereinbarter Anzahlung sowie der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen etc.Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers/Leistendes liegen, verlängert sich die Liefer-/ Auftragsausführungszeit. Unsere Zeitangaben erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch nur annähernd verbindlich und bedürfen der Schriftform. Technisch bedingte sowie farbliche Abweichungen (ohne Gebrauchs- oder Funktionsbeeinträchtigung) von uns gelieferter Ware, sind zumutbar. Die angegebenen Transportkosten gelten für mit LKW zugängliche Straßen und Wege. Zusätzliche Aufwendungen und die damit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Transport mit unseren Fahrzeugen tritt der Gefahrenübergang ein, sobald das Fahrzeug das Werksgelände des Kunden oder den Bestimmungsort erreicht hat. Die Abladung geschieht auf Risiko und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Produkte, die nach seinen eigenen Spezifikationen angefertigt wurden, anzunehmen. Die Ware wird bis zur Bordsteinkante geliefert. Der Besteller sorgt für das Entladen. Bei erfolgloser Zustellung, Kosten der Neulieferung sowie schon der Erstlieferung trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen und Transportschäden sofort uns oder dem Spediteur anzuzeigen. Spätere Reklamationen über Beschädigungen (mit Ausnahme der Gewährleistungsansprüche) werden durch den Verkäufer nicht anerkannt.

Für Mängel der Lieferung, soweit es sich um das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften handelt, gilt:

Gewährleistung / Garantie

  1. Für alle angebotenen Produkte gelten Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen unseres Lieferanten (www.drutex.eu). Für gelieferte neue Fenster und Türen der Firma Fenster-Projekt aus Hamburg, Vertrieb von Fenster und Türen, gelten folgende Gewährleistungsfristen: – PVC-Erzeugnisse: 5 Jahre – Aluminium Erzeugnisse: 3 Jahre – Holzfenster Merantie 3 Jahre – Holztüren Merantie 1 Jahr
  2. Für Haustüren (Innen- und Außentüren) und zusätzliche Ausführung sowie: Rollladen, Scherenschließer, Belüftungsanlagen, Bügelgriffe, Griffe, Elektroschließer, zusätzliche Schlösser, Flachformoberlichtöffner und Profilzylinder beträgt die Garantie 1 Jahr.
  3. Eine Reklamation muss schriftlich angezeigt werden. Dazu ist der Kaufbeleg vorzulegen.
  4. Die Garantiezeit beginnt für den Kunden am Tag der Warenentgegennahme.
  5. Die Garantie gilt nur für Erzeugnisse, die vollständig bezahlt wurden.
  6. Bei unbegründeten Reklamationsanzeigen, für die ein Servicedienst angefordert wurde, können dem Kunden die An- und Abfahrtskosten in Rechnung gestellt werden.
  7. Die Montage der Bauelemente muss fachgerecht ausgeführt werden. Die Bedienungsanleitung ist unbedingt zu beachten.
  8. Beschädigungen am Bauelement, die durch Herstellungsfehler oder aufgrund von Materialmängeln entstanden sind, sind nach Auflauf einer Frist von 21 Tagen ab übergabe von der Garantie ausgeschlossen.
  9. Garantie wird von uns nicht gewährt, wenn:
  1.  Die Feststellung sämtlicher Mängel muss uns unverzüglich bei der Lieferung/Annahme mitgeteilt und schriftlich gehalten werden;
  2.  Eine Überprüfung der reklamierten Teile muss uns gewährt werden;
  3.  Die Mängel werden durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben. Hier wird nach der Zumutbarkeit für den Lieferer/Leistenden entschieden.
  4.  Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden; Die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet wird. Keine oder nur unregelmäßige Pflege, vor allem der Beschläge erfolgt. Unsachgemäße Bedienung oder falsche Beschlagseinstellung (Nachstellung) erfolgt. Die Einwirkung von Faktoren, (wie chemische Substanzen, Feuer u.s.w.) Ungerechtfertigte Änderungen der Konstruktion (Statik) des Elementes erfolgen oder Reparaturen von unberechtigten/nicht fachkundigen Personen ausgeführt werden. Von Mitarbeitern der Firma Fenster-Projekt vor Ort festgestellt wird, dass die Montage des Elements nicht fachkundig erfolgt ist. Der begründete Verdacht besteht, dass das beanstandete Element nicht nachweislich von der Firma Fenster-Projekt sondern möglicherweise von einem anderen Hersteller geliefert wurde. Nach Erhalt der Ware mechanische Beschädigungen am Element entstanden sind. Verschleißerscheinungen aufgetreten sind Thermodynamische Erscheinungen, stark verunreinigte Luft oder aggressiver Dampf im Raum, in dem man das Element montiert hat, bzw. von außen zur Beeinträchtigung der Oberfläche des Elementes geführt haben. Das Element durch fehlende oder nicht ausreichende Belüftung des Raumes Schaden genommen hat. Beschädigungen durch Naturkatastrophen erfolgt sind.
  5. Von der Garantie ausgeschlossen sind mechanische Schäden und Glasbruch, die durch Nichtbeachtung geltender DIN-Normen entstanden sind.
  6. Es bleibt der Firma Fenster-Projekt vorbehalten, über die Art der Schadensbeseitigung zu entscheiden.
  7. Der Kunde hat die Menge und Qualität der gelieferten Ware bei Erhalt zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Unter offenbaren Mängeln versteht man falsche Abmaße, Teilungen und Farben sowie mechanische Beschädigungen der Profile sowie (Glasbruch). Im Falle solcher Mängel, darf der Kunde, diese Ware nicht montieren, sonst verliert er die Garantie des Produktes und gleichzeitig auch andere mechanischen Beschädigungen können nicht unter Garantie geltend gemacht werden.
  8. Die Firma Fenster-Projekt behält sich das Recht vor, über die Mängelhaftung zu entscheiden. Sie behält sich weiterhin vor, die ungeklärten oder widersprüchlichen Reklamationsansprüche an einen unabhängigen Gutachter zu leisten, dessen Entscheidung bindend ist. Die Kosten der Begutachtung trägt die Seite, zu deren Ungunsten das Gutachten ausfällt.
  9. Die Garantie betrifft nur die im Vertrag genannten Mängel. Der Produzent trägt nur die Kosten, die unmittelbar am Produkt entstanden sind.
  10. Die Garantie gilt nur in dem Land, wo Firma Fenster-Projekt ihre Ware verkauft hat.
  11. Diese Garantie auf verkaufte Produkte schaltet nicht aus, begrenzt nicht und hebt die Berechtigungen des Käufers, auf ein Produkt mit dem Auftrag nicht übereinstimmt nicht auf.
  12. Verpackung, Lagerung und Transport geschieht laut geltenden Normen.

Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen nebst etwaigen Kosten aus dem Liefervertrag vor. Auch beim Einbau bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragswirksamkeit

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Sitz der Lieferfirma.Der Gerichtsstand befindet sich in Hamburg.Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Pflege und Konservierung der Beschläge

Um die Funktion von Dreh- Kipp- Beschlägen (DK) für Fenster und Fensterflügel zu erhalten, sind mindestens 1 x jährlich folgende Wartungsarbeiten durchzuführen: – Beschlagsteile, die sicherheitsrelevanten Charakter haben, sind in regelmäßigen Abständen auf Verschleiß zu kontrollieren. – Alle beweglichen Teile und Verschlussstellen der Dreh-Kipp-Beschläge sind regelmäßig zu fetten. – Es sind nur solche Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die den Korrosionsschutz der Beschlagsteile nicht beeinträchtigen.