Förderung für neue Fenster 2026: BAFA, KfW und Steuerbonus in Hamburg

Für neue Fenster gibt es 2026 drei Wege zur Förderung: den Zuschuss des BAFA aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, den Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 Prozent über drei Jahre, und in Hamburg die Bauteilförderung der IFB Hamburg. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der BAFA-Antrag wird mit einem Energieeffizienz-Experten gestellt, bevor die Montage beginnt.

BAFA-Zuschuss für Fenster: Fördersatz und Voraussetzungen

Der Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Das BAFA fördert sie mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Bestandsgebäude, deren Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Richtlinie legt pro Wohneinheit eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben fest.

Der iSFP-Bonus bringt 5 Prozentpunkte zusätzlich, wenn der Fenstertausch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist. Nach der aktuellen Richtlinie gilt er nur ab einem festgelegten Mindestinvestitionsvolumen und nur für den Anteil der Ausgaben oberhalb der normalen Höchstgrenze. Ein reiner Fenstertausch an einem Einfamilienhaus erreicht diese Schwelle selten. Dann bleibt es bei 15 Prozent.

Technische Mindestanforderung: Uw-Wert 0,95

Der Uw-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch das gesamte Fenster (Rahmen und Glas) entweicht, in Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Je kleiner die Zahl, desto besser dämmt das Fenster. Der Ug-Wert gilt nur für die Verglasung. Für die BAFA-Förderung muss ein neues Fenster in Wohngebäuden einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen. Das Gesetz verlangt beim Fenstertausch nur 1,3 W/(m²K). Für einbruchhemmende oder barrierearme Fenster erlaubt das BAFA 1,1 W/(m²K), bei Baudenkmalen 1,4 W/(m²K). Einbruchhemmend heißt: Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser. Ein RC2-Fenster hält einem Einbruchversuch mit einfachem Werkzeug eine definierte Zeit stand.

Dazu verlangt das BAFA eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Montage. Wir arbeiten nach den Grundsätzen der RAL-Montage: Die Fuge zwischen Rahmen und Wand wird innen luftdicht, in der Mitte gedämmt und außen schlagregendicht ausgeführt. Der Energieeffizienz-Experte dokumentiert das für den Verwendungsnachweis.

So beantragen Sie den BAFA-Zuschuss: Antrag vor der Montage

Der häufigste Fehler ist der falsche Zeitpunkt. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn eingehen, und als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Deshalb schreibt die Richtlinie vor, dass bei Antragstellung ein Vertrag vorliegt, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Der Auftrag gilt also nur, wenn die Förderung bewilligt wird. Er muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennen.

So läuft es bei Fenster-Projekt ab:

  • Beratung und Aufmaß: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit dem genauen Preis inklusive Lieferung und Montage. Das Aufmaß vor Ort ist bei Auftragserteilung kostenlos.
  • Energieeffizienz-Experte: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Experte aus der bundesweiten Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht. Er erstellt die technische Projektbeschreibung und prüft die Mindestanforderungen. Planung und Beratung dürfen vor dem Antrag stattfinden.
  • Vertrag mit Förderbedingung: Sie unterschreiben den Auftrag mit der Bedingung der Förderzusage.
  • Antrag beim BAFA: Sie stellen den Antrag online. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.
  • Zusage, dann Fertigung: Die Fertigung bei Drutex dauert in der Regel etwa zwei Wochen, bei Sonderanfertigungen etwa eine Woche länger.
  • Verwendungsnachweis: Nach der Montage bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der Mindestanforderungen und die Ausgaben. Den Herstellernachweis zum Uw-Wert legen wir der Rechnung bei.

Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative

Wer keinen Antrag stellen und keinen Experten einbinden möchte, setzt den Fenstertausch steuerlich ab. Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im folgenden Jahr, 6 Prozent im dritten Jahr, mit Höchstbeträgen je Objekt. Die Voraussetzungen:

  • Das Haus ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre und wird selbst bewohnt.
  • Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt die amtlich vorgeschriebene Bescheinigung aus.
  • Die Rechnung weist Maßnahme, Arbeitsanteil und Objektadresse aus. Sie zahlen per Überweisung.

Steuerbonus und BAFA-Zuschuss schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Zuschuss für die Fenster und Steuerbonus für die Dämmung ist dagegen erlaubt. Der Steuerbonus gilt nach aktueller Gesetzeslage für Maßnahmen, die vor dem Jahr 2030 abgeschlossen sind.

KfW nur bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Die KfW fördert keinen einzelnen Fenstertausch. Ihr Kredit für Wohngebäude richtet sich an Eigentümer, die das Haus insgesamt auf eine Effizienzhaus-Stufe sanieren, mit einem Tilgungszuschuss, der mit der Stufe steigt. Auch hier sind ein Energieeffizienz-Experte und der Antrag über die Hausbank vor Beginn Pflicht. Für dieselben Ausgaben darf nur ein Antrag gestellt werden, entweder bei der KfW oder beim BAFA.

Hamburg: Förderung der IFB Hamburg prüfen

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert im Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ den Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Fenstertüren mit einem Zuschuss je Quadratmeter Fensterfläche. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn die Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Wer Bauteile aus mindestens drei Bauteilgruppen modernisiert, erhält einen Modernisierungsbonus. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn, Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten, hydraulischer Abgleich der Heizung als Pflicht. Eine Kombination mit der Bundesförderung ist grundsätzlich möglich, die BEG begrenzt die gesamte öffentliche Förderung je Maßnahme jedoch auf 60 Prozent der geförderten Ausgaben.

Welche Fenster erfüllen die Anforderung?

Welchen Uw-Wert ein Fenster erreicht, hängt von Profil, Verglasung und Fenstergröße ab. Das Kunststoffsystem IGLO Energy von Drutex ist mit seiner Zentraldichtung aus geschäumtem EPDM und dreifacher Dichtung für energiesparende Häuser und Häuser in Passivbauweise entwickelt. Zwei Einbruchsicherungszapfen sind Standard, Beschichtungsfolien gibt es in 43 Farben. Den Uw-Wert für Ihre Maße und Verglasung weisen wir im Angebot aus, damit der Energieeffizienz-Experte ihn in die Projektbeschreibung übernehmen kann. Alle Kunststoff-, Holz-, Holz-Alu- und Aluminiumsysteme finden Sie unter unsere Fenster.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für neue Fenster 2026?

Das BAFA bezuschusst den Fenstertausch als Einzelmaßnahme mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze je Wohneinheit. Ist der Tausch Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans und erreicht das Vorhaben das festgelegte Mindestinvestitionsvolumen, kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den Anteil oberhalb der normalen Höchstgrenze hinzu. Ein reiner Fenstertausch bleibt meist bei 15 Prozent.

Muss ich den Förderantrag stellen, bevor ich die Fenster bestelle?

Ja. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn beim BAFA eingehen, und als Vorhabenbeginn zählt der Abschluss des Auftrags. Deshalb unterschreiben Sie den Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage und stellen dann den Antrag. Wer zuerst bestellt und später beantragt, verliert die Förderung. Beratung, Aufmaß und Angebot dürfen vorher stattfinden.

Welchen U-Wert müssen die Fenster für die Förderung haben?

Für den BAFA-Zuschuss darf der Uw-Wert des gesamten Fensters in Wohngebäuden höchstens 0,95 W/(m²K) betragen. Einbruchhemmende Fenster der Klasse RC2 und barrierearme Fenster dürfen 1,1 W/(m²K) haben, Fenster an Baudenkmalen 1,4 W/(m²K). Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Austausch nur 1,3 W/(m²K), das reicht für die Förderung nicht.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Für den Fenstertausch wählen Sie entweder den Zuschuss des BAFA oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Beim Antrag verpflichten Sie sich, für diese Maßnahme keine steuerliche Förderung zu beantragen. Erlaubt ist die Aufteilung auf verschiedene Maßnahmen, etwa Zuschuss für die Fenster und Steuerbonus für die Dachdämmung.

Sie planen neue Fenster, Terrassentüren oder Rollläden und möchten die Förderung mitnehmen? Besuchen Sie unseren Showroom in der Sievekingsallee 105 in Hamburg, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Dort sehen Sie die Drutex-Systeme im Original. Wie Beratung, Aufmaß, Lieferung und Montage ablaufen, lesen Sie unter unser Service. Ihr kostenloses, unverbindliches Angebot fordern Sie über unser Kontaktformular an oder telefonisch unter 040 28800804.